Clarowe GmbH · Zürich, Schweiz Nachricht überprüfen Meldung erhalten

Clarowe wird von Zürich, Schweiz, aus betrieben. Es bestehen keine Niederlassungen, keine Mitarbeitenden und keine rechtliche Vertretung in anderen Ländern.

Wir arbeiten international mit Rechteinhabern zusammen und übernehmen geeignete Fälle, die Onlineplattformen, Hosting-Anbieter und Dienste in verschiedenen Rechtsordnungen betreffen.

Leistung eins — die Hauptleistung

Begleiteter Urheberrechtsschutz für YouTube

Jemand hat Ihr Video erneut hochgeladen oder einen Teil davon in einem eigenen Video verwendet. Sie senden uns den Link und schildern, was geschehen ist. Ab da liegt die Arbeit bei uns: klären, um welches Werk es geht und wem es gehört, eine schriftliche Vollmacht («Letter of Authorisation», LOA) einholen, die beanstandete Nutzung prüfen, den Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen vorbereiten und einreichen. Jeden dieser Schritte erledigt eine Person. Was wir unter einer Fachperson verstehen.

Was enthalten ist

  • Die Rechtslage klären: um welches Werk es geht, wem es gehört und worüber Sie verfügen
  • Eine schriftliche Vollmacht einholen und prüfen, ob sie das abdeckt, worum Sie uns bitten
  • Die beanstandete Nutzung prüfen — das ganze Video oder den Teil davon, der Ihr Werk verwendet
  • Lizenzen, Erlaubnisse und mögliche Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts abwägen, bevor etwas eingereicht wird
  • Den Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen anhand der von YouTube veröffentlichten Anforderungen vorbereiten
  • Ihn als Ihre bevollmächtigte Vertreterin einreichen und die Rückfragen beantworten
  • Einen Antrag berichtigen, zurückziehen oder zurücknehmen, wenn sich das als richtig erweist
  • Eine schriftliche Aufzeichnung darüber, was wann an wen ging und was zurückkam

Was nicht enthalten ist

  • Einfluss auf die Entscheidung. YouTube prüft einen Antrag nach eigenen Kriterien und in eigenem Zeitrahmen und kann auch einen vollständigen und korrekten Antrag ablehnen.
  • Das Auffinden der Kopien. Sie teilen uns mit, wo der Inhalt liegt. Zwischen den Fällen suchen wir nicht danach.
  • Zugang zu den Tools von YouTube zur Rechteverwaltung. Über die Zulassung entscheidet die Plattform, und wir können sie weder verschaffen noch befürworten noch beschleunigen.
  • Rechtsberatung oder die Vertretung in einer Streitigkeit. Wir sind keine Anwaltskanzlei.
  • Jegliches Tätigwerden, bevor Sie uns schriftlich bevollmächtigt haben.

Clarowe ist ein unabhängiges Unternehmen für Urheberrechtsschutz. Es besteht weder eine Verbindung zu YouTube oder Google noch eine Unterstützung durch diese Unternehmen, und Clarowe handelt nicht in deren Auftrag. Wir reichen über den Weg ein, den YouTube für alle veröffentlicht, die aufgrund eines Urheberrechtsanspruchs handeln. Die vollständige Darstellung dieser Leistung — für wen sie gedacht ist, was sie von Ihnen verlangt und was allein YouTube entscheidet — steht unter Urheberrechtsschutz für YouTube-Kanäle. Was YouTube selbst in einem Antrag verlangt, steht unter Meldungen bei YouTube.

Was wir sonst noch tun

Drei weitere Leistungen

Dieselbe Arbeit in anderer Form. Welche davon ein Fall braucht, wird in der Erstprüfung geklärt, mit der jeder Fall beginnt, und auch hier beginnt jede Leistung mit der Rechtslage und der Vollmacht, nicht mit dem Antrag.

Zwei — Begleitete Unterstützung bei anderen Diensten

Für eine Kopie, die nicht auf YouTube liegt: eine soziale Plattform, ein Videohoster, eine Website oder der Anbieter, der diese Website hostet.

  • Klären, wer tatsächlich auf den Inhalt einwirken kann, was nicht immer der Dienst ist, den Sie gerade vor sich haben
  • Dieselbe Prüfung von Rechtslage, Vollmacht und möglichen Schranken wie auf YouTube — die Reihenfolge ändert sich mit der Plattform nicht
  • Den Antrag anhand dessen vorbereiten, was der empfangende Dienst zu seinen eigenen Anforderungen veröffentlicht
  • Ihn einreichen, im üblichen Rahmen nachfassen und Ihnen mitteilen, was zurückkam — auch wenn nichts zurückkommt

Nicht enthalten ist die Entfernung einer Seite aus einem Suchindex. Das ist ein eigenes Verfahren, das die Suchmaschine nach eigenen Regeln führt, und diese Arbeit übernehmen wir nicht. Wohin ein Antrag gehört und warum die Antwort je nach Empfänger anders ausfällt, steht unter wer eine Meldung erhält.

Drei — Prüfung von Rechten und Vollmacht

Für Fälle, in denen nicht die Frage schwierig ist, ob das Werk kopiert wurde, sondern wer dagegen vorgehen darf.

  • Feststellen, wem das Werk gehört — auch dann, wenn es in Auftrag gegeben, gemeinsam geschaffen oder übertragen wurde
  • Lesen, was eine Lizenz, eine Vereinbarung mit Mitwirkenden oder eine Kanalvereinbarung tatsächlich erlaubt
  • Klären, was eine Vollmacht abdecken müsste, bevor überhaupt jemand darauf handeln könnte
  • Deutlich sagen, wenn die Rechtslage für einen Antrag nicht klar genug ist

Dies ist eine Prüfung von Dokumenten und Sachverhalten. Sie ist keine Einschätzung Ihrer Rechtslage und keine Feststellung, dass jemand ein Urheberrecht verletzt hat — beides ist Sache der Anwaltschaft oder eines Gerichts.

Vier — Fallvorbereitung im Urheberrecht

Unterstützung beim Zusammenstellen der Unterlagen, bevor etwas vorbereitet oder eingereicht wird — für einen Fall, der noch nicht so weit ist, dass jemand darauf tätig werden könnte.

  • Die Checkliste für die Fallaufnahme mit Ihnen durchgehen und benennen, was fehlt, statt es zu vermuten
  • Die Links auf den konkreten Inhalt eingrenzen — nicht auf einen Kanal, ein Profil oder eine Suchseite
  • Festhalten, welche Unterlagen Ihre Inhaberschaft belegen und worauf ein Empfänger achten wird
  • Den zeitlichen Ablauf festhalten, solange er frisch ist, einschliesslich dessen, was Sie selbst bereits versendet haben

Vieles davon können Sie zuerst selbst tun. Die Bereitschaftsprüfung zeigt Ihnen, was einem Fall noch fehlt, und die Vorbereitungsunterlagen sind die druckbare Fassung derselben Liste. Keines von beidem stellt fest, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt — und wir tun es auch nicht.

Wie ein Auftrag beginnt

Jeder Fall beginnt mit einer kostenlosen Erstprüfung.

Unabhängig davon, welche der vier Leistungen ein Fall am Ende braucht, ist der Einstieg derselbe. Er läuft in dieser Reihenfolge ab, und es wird nichts übersprungen, weil ein Fall einfach aussieht.

  • Sie senden uns die Angaben per E-Mail. Das Werk, die Kopie und was geschehen ist. Was eine vollständige Schilderung enthält, steht unter Erstprüfung anfragen.
  • Kostenlose Erstprüfung. Eine Person prüft den Umfang, was fehlt, die Rechtslage und die Befugnis hinter dem Anspruch sowie, ob der Weg über eine Urheberrechtsmeldung überhaupt passt. Die Erstprüfung ist kostenlos. Ihre Situation zu schildern und zu fragen, ob wir helfen können, kostet nichts. Daraus entsteht für keine Seite eine Verpflichtung.
  • Umfang und verbindliches Angebot. Können wir helfen, halten wir den Umfang fest und unterbreiten Ihnen ein verbindliches schriftliches Angebot, bevor kostenpflichtige Arbeit beginnt. Lehnen wir einen Fall ab, bevor ein kostenpflichtiger Auftrag zustande kommt, entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Schriftliche Vollmacht. Clarowe stellt nach der kostenlosen Erstprüfung eine auf den Fall zugeschnittene Vollmacht samt Hinweisen zur Unterzeichnung bereit. Sie müssen kein eigenes Dokument erstellen.
  • Auftrag bestätigt. Ein kostenpflichtiger Auftrag beginnt erst, wenn Umfang, Bedingungen, Vollmacht und Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart sind. Wir bestätigen schriftlich, dass die kostenpflichtige Arbeit begonnen hat; erst dann beginnt die Fallarbeit aus den Abschnitten weiter oben.

Für die Standardleistung gibt es weder ein Abonnement noch eine Pauschale. Es gibt kein Erfolgshonorar, keine Provision und keinen Anteil an einem allfälligen Erlös. Wie ein Fall im Umfang festgelegt und offeriert wird und was einen Fall grösser macht als einen anderen, steht unter Kosten. Was nach der Bestätigung des Auftrags geschieht — Vorbereitung, Einreichung, Zwischenstände sowie Berichtigung oder Zurückziehen —, steht unter So funktioniert es.

Vollmacht

In Ihrem Namen wird nichts eingereicht, bevor Sie uns dazu bevollmächtigt haben.

Die Bevollmächtigung liegt vor, bevor in Ihrem Namen ein Antrag vorbereitet oder eingereicht wird; sie ist kein Papier, das später nachgereicht wird. Sie ist der Unterschied zwischen einer Anfrage und einer Vertreterin, die für Sie handelt.

Clarowe wird nicht dadurch zur Vertreterin, dass wir jemanden kontaktiert oder eine Anfrage geprüft haben. Zuerst muss eine Bevollmächtigung vorliegen.

Eine Vollmacht überträgt das Urheberrecht nicht. Es verbleibt bei der Person oder dem Unternehmen, die oder das die Vollmacht erteilt hat, und Clarowe darf nur innerhalb des darin festgelegten Umfangs handeln.

Was wir brauchen, bevor wir als Ihre bevollmächtigte Vertreterin handeln können

  • Wer der Urheberrechtsinhaber ist — und, falls Sie das nicht selbst sind, in welcher Beziehung Sie zu ihm stehen
  • Welches Werk oder welchen Werkbestand die Vollmacht abdeckt
  • Wozu Clarowe bevollmächtigt ist und wo — der Umfang, innerhalb dessen Clarowe handeln darf, und nichts darüber hinaus
  • Eine Person, die für den Inhaber unterzeichnen kann, und die Bestätigung, dass sie dazu berechtigt ist
  • Die unterzeichnete Vollmacht selbst — sie muss vorliegen, bevor in Ihrem Namen etwas eingereicht wird
  1. 1
    Der Urheberrechtsinhaber
  2. 2
    bevollmächtigt Clarowe schriftlich
  3. 3
    Clarowe bereitet vor und reicht ein
  4. 4
    YouTube entscheidet unabhängig

Bei den anderen Leistungen sieht das letzte Glied gleich aus: Es entscheidet, wer den Antrag erhält — und das sind nie wir. Clarowe fragt weder nach Passwörtern noch nach Zugangsdaten für Plattformen und benötigt diese auch nicht, um einen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen vorzubereiten oder einzureichen. Eine unterzeichnete Vollmacht ist ein vertrauliches Kundendokument. Clarowe veröffentlicht sie nicht und fordert sie nicht über diese Website an. Was eine Vollmacht festhalten muss, wie sie geprüft wird, wie sie endet und wie Sie sie widerrufen, steht unter Vollmacht.

Mit wem wir arbeiten

Wenn Sie die Rechte halten oder für jemanden handeln, der sie hält.

YouTube-Kreative & Kanäle

Kreative, die ihre eigenen Videos schützen, sowie die Kanäle und Unternehmen, die darum herum entstanden sind.

Studios & Produktionsfirmen

Teams, die Videos in grösserem Umfang produzieren, oft mit Rechten, die auf mehrere Mitwirkende verteilt sind.

Publisher & Rechteinhaber

Videoanbieter und Rechteinhaber mit einem Katalog, der betreut werden muss — oder Personen, die bevollmächtigt sind, für sie zu handeln.

Was wir nicht tun

Wir sind keine Anwaltskanzlei. Wir beraten Sie nicht zu Ihrer Rechtslage, und wir vertreten Sie weder in einer Streitigkeit noch vor Gericht. Geht ein Fall über einen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen hinaus — in eine Gegendarstellung, die mit dem Nachweis eines eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens beantwortet werden muss, oder in einen Rechtsstreit —, sagen wir Ihnen das deutlich; ab diesem Punkt brauchen Sie Rat von einer dafür qualifizierten Person.

Wir entscheiden nicht über Ergebnisse und versprechen keine. Eine Urheberrechtsverwarnung ist eine Folge, die eine Plattform verhängen kann, kein Produkt, und wir verkaufen sie nicht; ebenso wenig übernehmen wir Arbeit, deren Zweck es ist, den Kanal einer anderen Person zu entfernen. Wir reichen keine Anträge in Menge ein, ohne jeden einzelnen zu prüfen, und wir handeln für niemanden, der uns nicht bevollmächtigt hat. Die vollständige Abgrenzung steht unter Grenzen unserer Arbeit, die Massstäbe, die wir vor einer Einreichung anlegen, unter Sorgfalt bei Urheberrechtsmeldungen, und wie ein Fall im Umfang festgelegt und offeriert wird, unter Kosten.

Leistungsumfang

Was wir heute tun und was nicht.

Manche Anbieter in diesem Feld bündeln Überwachung, Dashboards und automatische Erkennung. Clarowe tut das nicht. Das hier zu sagen ist besser, als Sie es erst im laufenden Fall herausfinden zu lassen, und in der Erstprüfung sagen wir Ihnen, ob das Fehlen dieser Funktionen für Ihren Fall eine Rolle spielt.

Heute verfügbar

Aktuelle Leistung
  • Eine beanstandete Nutzung prüfen und die dahinterstehende Rechtslage klären
  • Feststellen, wem das Werk gehört, und die Vollmacht derer festhalten, die für den Inhaber handeln
  • Lizenzen, Erlaubnisse und mögliche Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts abwägen, bevor wir handeln
  • Einen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen anhand der angegebenen Anforderungen des empfangenden Dienstes vorbereiten
  • Ihn in Ihrem Namen bei YouTube sowie bei anderen Plattformen, Videohostern, Websites und Hosting-Anbietern einreichen
  • Rückfragen beantworten und einen Antrag berichtigen oder zurückziehen, wo das richtig ist
  • Ihnen mitteilen, was zurückkam und welche Möglichkeiten Sie haben

Noch nicht im Angebot

Geplant
  • Laufende Überwachung oder Suche nach neuen Kopien Ihres Werks
  • Ein Self-Service-Dashboard oder Kundenportal zur Fallverfolgung
  • Ein hinterlegtes Rechteregister Ihrer Werke und Vollmachtsdokumente
  • Automatisierte Auswertungen oder exportierbare Fallstatistiken

Das sind geplante Vorhaben und nicht Teil des heutigen Angebots; was ihr Fehlen in der Praxis bedeutet, ist vollständig dargelegt. Hängt ein Fall von einem davon ab, schreiben Sie es uns, und wir sagen Ihnen, ob wir helfen können. Der Ablauf in neun Schritten beschreibt den Fall so, wie er ohne sie läuft.

Ihre Inhalte an einem Ort gefunden, an den sie nicht gehören?

Schildern Sie uns, was geschehen ist. Wir prüfen es und melden uns bei Ihnen.

Erstprüfung anfragen

oder schreiben Sie an notices@clarowe.com