YouTube-Kreative & Kanäle
Kreative, die ihre eigenen Videos schützen, sowie die Kanäle und Unternehmen, die darum herum entstanden sind.
Unsere Leistungen
Clarowe unterstützt Rechteinhaber dabei, auf die unerlaubte Nutzung ihrer Videowerke zu reagieren. Es gibt vier Leistungen, und im Zentrum steht der begleitete Urheberrechtsschutz für YouTube. Diese Seite hält fest, was jede Leistung umfasst, wo sie endet und wie ein Auftrag zustande kommt.
Clarowe wird von Zürich, Schweiz, aus betrieben. Es bestehen keine Niederlassungen, keine Mitarbeitenden und keine rechtliche Vertretung in anderen Ländern.
Wir arbeiten international mit Rechteinhabern zusammen und übernehmen geeignete Fälle, die Onlineplattformen, Hosting-Anbieter und Dienste in verschiedenen Rechtsordnungen betreffen.
Leistung eins — die Hauptleistung
Jemand hat Ihr Video erneut hochgeladen oder einen Teil davon in einem eigenen Video verwendet. Sie senden uns den Link und schildern, was geschehen ist. Ab da liegt die Arbeit bei uns: klären, um welches Werk es geht und wem es gehört, eine schriftliche Vollmacht («Letter of Authorisation», LOA) einholen, die beanstandete Nutzung prüfen, den Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen vorbereiten und einreichen. Jeden dieser Schritte erledigt eine Person. Was wir unter einer Fachperson verstehen.
Clarowe ist ein unabhängiges Unternehmen für Urheberrechtsschutz. Es besteht weder eine Verbindung zu YouTube oder Google noch eine Unterstützung durch diese Unternehmen, und Clarowe handelt nicht in deren Auftrag. Wir reichen über den Weg ein, den YouTube für alle veröffentlicht, die aufgrund eines Urheberrechtsanspruchs handeln. Die vollständige Darstellung dieser Leistung — für wen sie gedacht ist, was sie von Ihnen verlangt und was allein YouTube entscheidet — steht unter Urheberrechtsschutz für YouTube-Kanäle. Was YouTube selbst in einem Antrag verlangt, steht unter Meldungen bei YouTube.
Was wir sonst noch tun
Dieselbe Arbeit in anderer Form. Welche davon ein Fall braucht, wird in der Erstprüfung geklärt, mit der jeder Fall beginnt, und auch hier beginnt jede Leistung mit der Rechtslage und der Vollmacht, nicht mit dem Antrag.
Für eine Kopie, die nicht auf YouTube liegt: eine soziale Plattform, ein Videohoster, eine Website oder der Anbieter, der diese Website hostet.
Nicht enthalten ist die Entfernung einer Seite aus einem Suchindex. Das ist ein eigenes Verfahren, das die Suchmaschine nach eigenen Regeln führt, und diese Arbeit übernehmen wir nicht. Wohin ein Antrag gehört und warum die Antwort je nach Empfänger anders ausfällt, steht unter wer eine Meldung erhält.
Für Fälle, in denen nicht die Frage schwierig ist, ob das Werk kopiert wurde, sondern wer dagegen vorgehen darf.
Dies ist eine Prüfung von Dokumenten und Sachverhalten. Sie ist keine Einschätzung Ihrer Rechtslage und keine Feststellung, dass jemand ein Urheberrecht verletzt hat — beides ist Sache der Anwaltschaft oder eines Gerichts.
Unterstützung beim Zusammenstellen der Unterlagen, bevor etwas vorbereitet oder eingereicht wird — für einen Fall, der noch nicht so weit ist, dass jemand darauf tätig werden könnte.
Vieles davon können Sie zuerst selbst tun. Die Bereitschaftsprüfung zeigt Ihnen, was einem Fall noch fehlt, und die Vorbereitungsunterlagen sind die druckbare Fassung derselben Liste. Keines von beidem stellt fest, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt — und wir tun es auch nicht.
Wie ein Auftrag beginnt
Unabhängig davon, welche der vier Leistungen ein Fall am Ende braucht, ist der Einstieg derselbe. Er läuft in dieser Reihenfolge ab, und es wird nichts übersprungen, weil ein Fall einfach aussieht.
Für die Standardleistung gibt es weder ein Abonnement noch eine Pauschale. Es gibt kein Erfolgshonorar, keine Provision und keinen Anteil an einem allfälligen Erlös. Wie ein Fall im Umfang festgelegt und offeriert wird und was einen Fall grösser macht als einen anderen, steht unter Kosten. Was nach der Bestätigung des Auftrags geschieht — Vorbereitung, Einreichung, Zwischenstände sowie Berichtigung oder Zurückziehen —, steht unter So funktioniert es.
Vollmacht
Die Bevollmächtigung liegt vor, bevor in Ihrem Namen ein Antrag vorbereitet oder eingereicht wird; sie ist kein Papier, das später nachgereicht wird. Sie ist der Unterschied zwischen einer Anfrage und einer Vertreterin, die für Sie handelt.
Clarowe wird nicht dadurch zur Vertreterin, dass wir jemanden kontaktiert oder eine Anfrage geprüft haben. Zuerst muss eine Bevollmächtigung vorliegen.
Eine Vollmacht überträgt das Urheberrecht nicht. Es verbleibt bei der Person oder dem Unternehmen, die oder das die Vollmacht erteilt hat, und Clarowe darf nur innerhalb des darin festgelegten Umfangs handeln.
Bei den anderen Leistungen sieht das letzte Glied gleich aus: Es entscheidet, wer den Antrag erhält — und das sind nie wir. Clarowe fragt weder nach Passwörtern noch nach Zugangsdaten für Plattformen und benötigt diese auch nicht, um einen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen vorzubereiten oder einzureichen. Eine unterzeichnete Vollmacht ist ein vertrauliches Kundendokument. Clarowe veröffentlicht sie nicht und fordert sie nicht über diese Website an. Was eine Vollmacht festhalten muss, wie sie geprüft wird, wie sie endet und wie Sie sie widerrufen, steht unter Vollmacht.
Mit wem wir arbeiten
Kreative, die ihre eigenen Videos schützen, sowie die Kanäle und Unternehmen, die darum herum entstanden sind.
Teams, die Videos in grösserem Umfang produzieren, oft mit Rechten, die auf mehrere Mitwirkende verteilt sind.
Videoanbieter und Rechteinhaber mit einem Katalog, der betreut werden muss — oder Personen, die bevollmächtigt sind, für sie zu handeln.
Wir sind keine Anwaltskanzlei. Wir beraten Sie nicht zu Ihrer Rechtslage, und wir vertreten Sie weder in einer Streitigkeit noch vor Gericht. Geht ein Fall über einen Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen hinaus — in eine Gegendarstellung, die mit dem Nachweis eines eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens beantwortet werden muss, oder in einen Rechtsstreit —, sagen wir Ihnen das deutlich; ab diesem Punkt brauchen Sie Rat von einer dafür qualifizierten Person.
Wir entscheiden nicht über Ergebnisse und versprechen keine. Eine Urheberrechtsverwarnung ist eine Folge, die eine Plattform verhängen kann, kein Produkt, und wir verkaufen sie nicht; ebenso wenig übernehmen wir Arbeit, deren Zweck es ist, den Kanal einer anderen Person zu entfernen. Wir reichen keine Anträge in Menge ein, ohne jeden einzelnen zu prüfen, und wir handeln für niemanden, der uns nicht bevollmächtigt hat. Die vollständige Abgrenzung steht unter Grenzen unserer Arbeit, die Massstäbe, die wir vor einer Einreichung anlegen, unter Sorgfalt bei Urheberrechtsmeldungen, und wie ein Fall im Umfang festgelegt und offeriert wird, unter Kosten.
Leistungsumfang
Manche Anbieter in diesem Feld bündeln Überwachung, Dashboards und automatische Erkennung. Clarowe tut das nicht. Das hier zu sagen ist besser, als Sie es erst im laufenden Fall herausfinden zu lassen, und in der Erstprüfung sagen wir Ihnen, ob das Fehlen dieser Funktionen für Ihren Fall eine Rolle spielt.
Das sind geplante Vorhaben und nicht Teil des heutigen Angebots; was ihr Fehlen in der Praxis bedeutet, ist vollständig dargelegt. Hängt ein Fall von einem davon ab, schreiben Sie es uns, und wir sagen Ihnen, ob wir helfen können. Der Ablauf in neun Schritten beschreibt den Fall so, wie er ohne sie läuft.
Schildern Sie uns, was geschehen ist. Wir prüfen es und melden uns bei Ihnen.
Erstprüfung anfragenoder schreiben Sie an notices@clarowe.com