Vertrauen
Sorgfalt bei Urheberrechtsmeldungen
Ein Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen ist eine förmliche Aussage über die Rechte einer anderen Person. Unsorgfältig gestellt, kann er rechtmässige Inhalte entfernen, die Existenzgrundlage einer Person beschädigen und für die absendende Partei ein Haftungsrisiko begründen. Das sind die Massstäbe, die wir an uns selbst anlegen, bevor etwas eingereicht wird.
Diese Seite beschreibt, wie wir arbeiten, nicht was das Gesetz von Ihnen verlangt. Die Regeln des Urheberrechts unterscheiden sich von Land zu Land, und nichts hier ist eine Rechtsberatung zu Ihrer Situation.
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01
Zuerst die Rechtsgrundlage
Bevor wir etwas tun, brauchen wir eine tragfähige Rechtsgrundlage. Nicht die Überzeugung, dass ein Werk ähnlich aussieht, und nicht den Umstand, dass jemand sein Material an einer unerwünschten Stelle gefunden hat — sondern eine tatsächliche Stellung als Urheberrechtsinhaber, exklusiver Lizenznehmer oder bevollmächtigter Vertreter. Die letzte dieser Stellungen muss belegt sein, nicht behauptet: Wer die Rechte hält, hat diese Befugnis schriftlich erteilt und festgehalten, was sie umfasst. In der Lage zu sein, für einen Urheberrechtsinhaber zu sprechen, ist nicht dasselbe, wie darum gebeten worden zu sein. Können wir das nicht feststellen, gibt es nichts zu versenden.
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02
Eine Bevollmächtigung wird nicht unterstellt
Für jemand anderen zu handeln, ist normal und rechtmässig. Die Befugnis dazu muss aber tatsächlich bestehen. Urheberrechtsinhaber und bevollmächtigter Vertreter sind zwei verschiedene Stellungen, und ein Antrag muss beide richtig benennen: wer die Rechte am Werk hält und wer in dessen Namen schreibt. Kommt ein Antrag von einem Management, einer Agentur oder einem Lizenznehmer statt vom Urheberrechtsinhaber selbst, fragen wir, wer der Urheberrechtsinhaber ist und worauf sich die Bevollmächtigung der Vertretung stützt. Ein Antrag, der den falschen Rechteinhaber nennt, ist mangelhaft, so gut gemeint er auch sein mag.
Derselbe Massstab gilt für uns. Wenn wir für jemand anderen handeln, steht dahinter eine Vollmacht, die der Urheberrechtsinhaber unterzeichnet hat und die festhält, was wir tun dürfen. Sie überträgt uns das Urheberrecht nicht, und sie macht uns weder zum Urheberrechtsinhaber noch zum Content Creator oder zum Kanalinhaber; sie macht uns zur Vertretung, innerhalb der Grenze, die der Urheberrechtsinhaber gezogen hat. Wir reichen keinen Antrag ein, der ausserhalb dieses Umfangs liegt, und wir erweitern ihn nicht von uns aus. Ohne Bevollmächtigung keine Einreichung als Vertretung. Clarowe wird nicht dadurch zur Vertreterin, dass wir jemanden kontaktiert oder eine Anfrage geprüft haben. Zuerst muss eine Bevollmächtigung vorliegen. Was eine Bevollmächtigung umfasst und wie sie enden kann, steht unter Vollmacht.
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03
Eine Übereinstimmung ist noch keine Urheberrechtsverletzung
Dass zwei Inhalte einander ähneln — oder identisch sind —, belegt für sich allein nicht, dass Rechte verletzt wurden. Es gibt Lizenzen. Es gibt Erlaubnisse. Es gibt Ausnahmen und Schranken. Es gibt frühere Fassungen und Miturheberschaft. Ähnlichkeit ist der Anfang einer Prüfung, nie ihr Ende.
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04
Der Kontext wird geprüft, nicht übergangen
Wir fragen, ob eine Lizenz oder eine Erlaubnis die Nutzung abdecken könnte und ob die Nutzung unter eine Ausnahme fallen könnte, etwa Zitat, Kritik, Kommentar, Rezension, Parodie oder Berichterstattung. Wird eines davon vorgebracht, ist ein Fall damit nicht erledigt — aber es nach dem Versand eines Antrags zu entdecken, ist für alle Beteiligten schlechter, als es vorher abzuwägen.
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05
Eine Person entscheidet
Entscheidungen über die Rechtsdurchsetzung trifft eine Fachperson; sie entstehen nicht automatisch aus einem Ähnlichkeitswert. Automatisierte Werkzeuge, wie sie in dieser Branche üblich sind, können bei der Suche nach möglichen Fällen helfen; sie können keine Lizenz gewichten, nicht beurteilen, ob eine Ausnahme plausibel greift, und keine Verantwortung für eine rechtliche Erklärung übernehmen. Wir setzen derzeit keine ein — was das für Sie bedeutet, ist veröffentlicht. Diese Beurteilung bleibt bei einer Person.
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06
Fehler werden korrigiert
Stellt sich eine Angabe in einem Fall als falsch heraus, wollen wir sie korrigieren und nicht verteidigen. Das betrifft nicht nur die Angaben zu einem Werk oder zu einem Link: Reicht die Vollmacht, auf die wir uns gestützt haben, nicht bis zu der von uns beanstandeten Nutzung, ist der Antrag selbst mangelhaft. Sagen Sie es uns. Wir berichtigen die Angaben, und wenn ein Antrag bereits versandt wurde, sagen wir offen, was sich rückgängig machen lässt und was nicht. Wenn sich ein Antrag gegen Sie richtet: so erreichen Sie uns.
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07
Anträge können zurückgezogen werden
Hätte ein Antrag nicht gestellt werden dürfen, ist die richtige Antwort, ihn zurückzuziehen, und nicht, ihn stehen zu lassen. Einer der Gründe dafür ist der Wegfall der Bevollmächtigung: Ein Urheberrechtsinhaber kann eine Vollmacht widerrufen, und eine Vollmacht kann ablaufen. Wir halten keinen Antrag mit einer Bevollmächtigung aufrecht, die wir nicht mehr haben. Ein Antrag, der bei einer Plattform eingegangen ist, lässt sich nicht ungeschehen machen, aber er kann häufig zurückgenommen werden — und das ist uns lieber, als eine unrichtige Beanstandung ihren Lauf nehmen zu lassen. Das Verfahren dafür ist veröffentlicht.
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08
Wir lehnen ab, wofür wir nicht einstehen können
Verfahren zur Entfernung von Inhalten können missbraucht werden — um Kritik zum Schweigen zu bringen, um einem Mitbewerber zu schaden oder um Material zu entfernen, das jemandem schlicht nicht gefällt. Wirkt ein Fall nicht belegt oder hält die Rechtsgrundlage nicht stand, sagen wir Nein und begründen es. Einen Fall abzulehnen, gehört zur Leistung und ist kein Versagen.
Möchten Sie einen Fall sorgfältig prüfen lassen?
Schildern Sie uns, was geschehen ist. Wir prüfen den Fall und sagen Ihnen offen, wie es darum steht.
Erstprüfung anfragenoder schreiben Sie an notices@clarowe.com