Clarowe GmbH · Zürich, Schweiz Nachricht überprüfen Meldung erhalten

Allgemeine Informationen dazu, wie diese Verfahren ablaufen — keine Rechtsberatung zu Ihrer Situation. Urheberrechtliche Regeln unterscheiden sich von Land zu Land, Verfahren unterscheiden sich von Dienst zu Dienst, und nichts hier sagt Ihnen, wie Ihre Rechtslage aussieht.

Wir beschreiben Empfänger nach Art und nicht mit Namen. Ein veröffentlichtes Verfahren kann sich ohne Ankündigung ändern, und einen Dienst zu nennen hiesse zu unterstellen, wir hätten sein aktuelles Verfahren geprüft — was unter Umständen nicht zutrifft.

Empfänger

Vier Arten von Empfängern

Fast jeder Antrag geht an einen dieser vier. Sie sind nicht austauschbar. Sie unterscheiden sich darin, worüber sie verfügen — und damit darin, was ein Antrag bei ihnen erreichen kann.

Die Plattform, auf der die Kopie liegt

Der Dienst, auf den das Material hochgeladen wurde — eine Videoplattform, ein soziales Netzwerk, ein Filehoster, ein Marktplatz. Er hält die Datei und liefert die Seite aus und ist damit in der Regel der kürzeste Weg zur Kopie selbst.

Kann entfernen
Das einzelne Element und unter Umständen auch das Konto dahinter. Für diese Kopie ist die Entfernung vollständig.
Verlangt in der Regel
Ein bezeichnetes Werk, einen direkten Link zu jedem Element, eine namentlich genannte antragstellende Partei mit echten Kontaktangaben, Erklärungen zu gutem Glauben und Richtigkeit sowie eine Unterschrift. Die meisten veröffentlichen ein Formular, und manche werden auf einem anderen Weg gar nicht tätig.
Wie schnell
In den meisten Fällen der schnellste der vier, weil ein einziges Unternehmen sowohl über die Datei als auch über die Seite verfügt. Es bleibt dennoch sein Zeitplan und nicht unserer.

Grössere Dienste führen dafür in der Regel ein eigenes Verfahren. Das macht sie zum berechenbarsten Empfänger, nicht zum nachsichtigsten: Auch ein mangelhafter Antrag wird dort schneller abgelehnt.

Der Hosting-Anbieter hinter einer Website

Liegt Material auf einer gewöhnlichen Website statt auf einer Plattform — und hat die Website keinen funktionierenden Meldeweg oder ignoriert sie den, den sie veröffentlicht —, lässt sich stattdessen das Unternehmen ansprechen, das den Server betreibt.

Kann entfernen
Selten eine einzelne Seite. Ein Anbieter handelt gegenüber seiner Kundschaft; realistisch ist deshalb, dass die Kundschaft das Material selbst entfernt oder dass die Website gesperrt wird.
Verlangt in der Regel
Belege dafür, dass das Material tatsächlich auf einem von ihm betriebenen Server liegt, die URL, ein bezeichnetes Werk und dieselben Erklärungen, die auch eine Plattform verlangt. Manche führen ein eigenes Formular, manche akzeptieren eine einfache E-Mail an eine Meldeadresse für Missbrauch.
Wie schnell
Langsamer, weil in der Regel ein Schritt dazwischenliegt: Der Anbieter leitet die Beschwerde weiter und gibt seiner Kundschaft zuerst Gelegenheit zur Stellungnahme.

Dieser Weg ist gröber, als er aussieht. Eine Sperrung trifft eine ganze Website, und ein Anbieter, der das gegen eine einzelne Seite abwägt, tut es oft nur ungern. Er lohnt sich, wenn eine Website nicht reagiert, und nicht als erster Schritt.

Der Domain-Registrar

Das Unternehmen, das den Domainnamen verkauft hat und verwaltet. Es kontrolliert den Namen und nicht das, was darunter veröffentlicht wird, und diese Unterscheidung entscheidet fast alles an diesem Weg.

Kann entfernen
Nichts auf der Website. Ein Registrar kann die Domain sperren, womit die ganze Website — und oft auch die darüber laufende E-Mail — auf einen Schlag offline ist.
Verlangt in der Regel
Die meisten Registrare behandeln eine Urheberrechtsbeschwerde als Sache des Hosts und lehnen sie ab. Wer eine solche überhaupt prüft, verlangt in der Regel eine gerichtliche Anordnung oder ein Muster wiederholten Missbrauchs statt eines einzelnen Elements.
Wie schnell
Oft geschieht überhaupt nichts. Wird ein Registrar doch tätig, ist er der langsamste der vier.

Registrare stehen hier, weil danach gefragt wird, und nicht, weil sie ein üblicher Weg wären. Ein Antrag, der dorthin geht, wird in der Regel an den Host verwiesen — sofern er überhaupt beantwortet wird.

Eine Suchmaschine

Eine Suchmaschine indexiert Seiten, sie hostet sie nicht. Sie um die Entfernung eines Ergebnisses zu bitten, ändert, was der Index anzeigt, und sonst nichts.

Kann entfernen
Eine URL aus den eigenen Ergebnissen. Das Material bleibt genau dort, wo es ist, weiterhin über einen direkten Link erreichbar und weiterhin für alle verfügbar, die einen solchen bereits haben.
Verlangt in der Regel
Ihr eigenes veröffentlichtes Verfahren, getrennt von dem des Hosts, mit eigenen Anforderungen an Bezeichnung und Erklärungen. Beide laufen unabhängig voneinander: Das eine zu beginnen, beginnt das andere nicht.
Wie schnell
Nach ihrem eigenen Zeitplan — und dass ein Ergebnis aus einem Index verschwindet, sagt nichts darüber aus, ob die Kopie selbst entfernt wurde.

Die Auslistung aus Suchmaschinen gehört nicht zu dem, was Clarowe anbietet, und die Zeile oben ist der Grund dafür. Sie verbirgt ein Ergebnis, statt das Material zu entfernen; ein Fall, der dort endet, lässt die Kopie online. Was zur Leistung gehört und was nicht, steht unter Leistungen.

Unterschiede

Worin sie sich unterscheiden

Vier Dinge fallen von Empfänger zu Empfänger anders aus, und zusammen entscheiden sie, ob sich ein Antrag dorthin überhaupt lohnt.

  1. 01

    Ob es überhaupt ein veröffentlichtes Verfahren gibt

    Ein grosser Dienst veröffentlicht ein Formular, eine Adresse und eine Liste der Anforderungen. Ein kleiner Host bietet unter Umständen nichts als eine allgemeine Kontaktadresse. Manche antworten nie. Gegen Schweigen gibt es kein Rechtsmittel: Manche Dienste schulden nach den Regeln, denen sie unterstehen, eine Antwort, viele schulden gar nichts, und ein sorgfältig vorbereiteter Antrag erzwingt für sich allein weder bei den einen noch bei den anderen eine Antwort.

  2. 02

    Welche Nachweise verlangt werden

    Im einfachsten Fall: ein direkter Link und die verlangten Erklärungen. Im aufwendigsten Fall: Belege dazu, wann und wo das Original veröffentlicht wurde, Angaben zu einer Registrierung oder Unterlagen, die die Bevollmächtigung einer Vertretung durch den Inhaber belegen. Sich auf die schwerere Variante vorzubereiten, ist auch dann keine vergebliche Mühe, wenn die leichtere genügt.

  3. 03

    Was sie tatsächlich entfernen können

    Das ist der Unterschied, der entscheidet, wohin ein Antrag gehört. Eine Plattform kann ein einzelnes Element entfernen. Ein Anbieter handelt gegenüber seiner Kundschaft. Ein Registrar handelt am Namen. Eine Suchmaschine handelt an ihrem Index. Von einem Empfänger etwas zu verlangen, wozu er gar nicht in der Lage ist, kostet alle Beteiligten Zeit und gehört zu den häufigen Gründen, warum ein Antrag ins Leere läuft.

  4. 04

    Wie lange es dauert

    Manche Dienste handeln rasch, andere brauchen Wochen, und ein Weg, der über die Kundschaft eines Anbieters führt, schiebt einen zusätzlichen Umlauf ein, bevor überhaupt etwas geschehen kann. Wir können Ihnen sagen, was das veröffentlichte Verfahren eines Empfängers vorsieht. Wann er handelt, können wir Ihnen nicht sagen, denn diese Entscheidung liegt nicht bei uns.

Rechtlicher Rahmen

Nach welchen Regelwerken ein Antrag gestellt wird

Ein Antrag wird nicht im luftleeren Raum gestellt. Er wird nach einem Verfahren gestellt, das es gibt, weil eine bestimmte Rechtsordnung es geschaffen hat — und zu wissen, in welchem Verfahren Sie sich befinden, erklärt das meiste von dem, was ein Empfänger von Ihnen verlangt.

  1. 01

    Die Vereinigten Staaten: Notice-and-Takedown

    Das Recht der Vereinigten Staaten gibt einem Dienst, der von seinen Nutzerinnen und Nutzern hochgeladenes Material speichert, einen Weg, die eigene Haftung für deren Veröffentlichungen zu begrenzen — üblicherweise Haftungsprivileg («Safe Harbour») genannt. Es gilt unter Voraussetzungen, und eine davon ist, zu handeln, sobald der Dienst ordnungsgemäss benachrichtigt wurde. Deshalb sind die Anforderungen so genau: Die Meldung muss etwas sein, worauf sich der Dienst verlassen kann, und eine mangelhafte Meldung löst das Verfahren unter Umständen gar nicht aus.

    Das Verfahren hat eine zweite Hälfte. Die Person, die das Material hochgeladen hat, kann die Entfernung mit einer Gegendarstellung bestreiten; eine Kopie davon geht an die antragstellende Partei, und der Inhalt kehrt in der Regel zurück, sofern die antragstellende Partei nicht innerhalb der Frist des empfangenden Dienstes nachweist, dass ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde. Was eine solche Erklärung enthält und wozu ihre Unterzeichnung verpflichtet, steht unter was eine Gegendarstellung ist; die derzeitige Frist bei YouTube steht, mit dem Datum ihrer Überprüfung, im YouTube-Leitfaden. Hier zählt nur, dass es diese zweite Hälfte gibt und dass ein Fall an dieser Stelle aufhört, eine administrative Angelegenheit zu sein.

    DMCA steht für den Digital Millennium Copyright Act, ein Gesetz der Vereinigten Staaten, und «DMCA-Meldung» ist schlicht die gebräuchliche Bezeichnung für einen Antrag nach diesem Verfahren. Der Name reicht weiter als das Gesetz. Dienste ausserhalb der Vereinigten Staaten veröffentlichen oft ein Formular mit der Überschrift DMCA und führen freiwillig ein ähnliches Verfahren, weil das Format vertraut ist und weil sie auch Nutzerinnen und Nutzer in den USA bedienen. Ob im Einzelfall das Gesetz selbst greift, hängt von Umständen des Dienstes ab, die sich seinen Webseiten nicht entnehmen lassen — deshalb beschreiben wir das Verfahren, das ein Empfänger veröffentlicht, und überlassen die Frage, welches Recht ihn bindet, einer Anwältin oder einem Anwalt. Was eine Meldung nach diesem Gesetz enthalten muss und was nach ihrer Übermittlung geschieht, steht im DMCA-Leitfaden.

  2. 02

    Die Europäische Union: Notice-and-Action

    Der EU-Rahmen — die Notice-and-Action-Regeln des Digital Services Act — ist anders gebaut. Ein Hosting-Anbieter muss einen Meldeweg für rechtswidrige Inhalte bereitstellen und die eingehenden Meldungen zeitnah und nicht willkürlich behandeln; er muss den Eingang einer Meldung bestätigen und der meldenden Person den Entscheid mitteilen; und er muss der Person, die das Material eingestellt hat, einen Entscheid zu ihren Ungunsten begründen. Dahinter liegen ein internes Beschwerdeverfahren und, darüber hinaus, aussergerichtliche und gerichtliche Wege. Nicht jeden Anbieter treffen alle diese Pflichten — manche gelten eigens für Online-Plattformen, und die kleinsten Anbieter sind von einem Teil der Regelung ausgenommen. Eine Gegendarstellung mit angehängter Frist zur Klageerhebung wie im amerikanischen Verfahren gibt es hier nicht.

    Zwei Dinge werden hier leicht vermengt. Ob eine Nutzung eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist eine Frage des Urheberrechts, und dieses bleibt weitgehend national, auch wo es auf EU-Ebene harmonisiert ist — diese Regeln bestimmen, wie ein Dienst eine Meldung behandelt, und nicht, ob der Anspruch dahinter trägt. Und weil ein Entscheid begründet werden muss, kommt ein schwacher Antrag eher mit einer Begründung zurück, als dass er stillschweigend verschwindet.

  3. 03

    Als antragstellende Partei aus der Schweiz

    Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und kennt kein Notice-and-Takedown-Gesetz amerikanischer Prägung. Das stellt Schweizer Rechteinhaber nicht ausserhalb dieser Verfahren. Sie stehen auch Antragstellenden aus dem Ausland offen, und wer aus der Schweiz an einen US-amerikanischen oder einen EU-Dienst schreibt, nutzt dessen Verfahren, geprägt von den Regeln, denen dieser Dienst untersteht. Der Sitz in der Schweiz entscheidet über den Weg sehr wenig: Welches Verfahren gilt, richtet sich nach dem Empfänger und nicht nach der antragstellenden Partei.

    Was es sehr wohl bedeutet: Die Erklärungen, die Sie unterzeichnen, gehören in das Rechtssystem eines anderen Landes. Ein US-Verfahren verlangt die Erklärungen, die das US-Recht vorschreibt, und die Eskalation, die es nach einer Gegendarstellung vorsieht, ist eine Klage vor einem Gericht der Vereinigten Staaten. Welches Gericht über eine Streitigkeit entscheiden könnte, was das kosten würde und wozu eine unterzeichnete Zustimmung zu einer Zuständigkeit verpflichtet, sind Rechtsfragen — und genau an diesem Punkt sagen wir, dass Sie eine Anwältin oder einen Anwalt brauchen und nicht einen Dienst wie unseren.

Reichweite

Was sich über die Reichweite ehrlich sagen lässt

Die Zusage, überall etwas ausrichten zu können, ist in diesem Markt verbreitet. Wie sich die oben beschriebenen Empfänger tatsächlich verhalten, ist der Grund, warum sie sich nicht belegen lässt.

Ob ein Antrag etwas bewirkt, hängt von drei Dingen ab, von denen ein Dienst wie unserer keines steuert. Ob der Empfänger überhaupt ein Verfahren hat, um ihn entgegenzunehmen. Ob der Empfänger antwortet. Und welche Regeln den Empfänger an seinem Sitz binden — davon hängt ab, was er tun muss und nicht bloss, was er freiwillig tut. Die Behauptung, überall etwas erreichen zu können, ist damit eine Behauptung über das Verhalten anderer Unternehmen und über das Recht anderer Länder. Sie steht uns nicht zu.

Was sich sagen lässt, ist enger — und das ist alles:

Wir arbeiten international mit Rechteinhabern zusammen und übernehmen geeignete Fälle, die Onlineplattformen, Hosting-Anbieter und Dienste in verschiedenen Rechtsordnungen betreffen.

Das Wort, auf das es in diesem Satz ankommt, ist geeignet. Manche Anliegen fallen ganz ausserhalb dessen, was wir tun, und statt das aus dem Schweigen erschliessen zu lassen, sagen wir es — die Grenzen stehen unter Grenzen.

Was wir brauchen, um den Empfänger zu bestimmen

Vier Angaben entscheiden, welcher der oben beschriebenen Wege gilt:

  • Die genaue, direkte URL jedes Elements — kein Kanal, kein Profil, keine Playlist und kein Suchergebnis. Sie bezeichnet Element und Dienst in einem, und deshalb fragen wir zuerst danach
  • Die Website oder den Dienst hinter dieser URL — die Domain, von der das Material ausgeliefert wird, und den Namen, unter dem der Dienst auftritt, falls beides auseinanderfällt
  • Wo der Dienst seinen Sitz zu haben scheint, sofern Sie es erkennen können — Nutzungsbedingungen, ein Impressum oder rechtliche Hinweise geben das in der Regel an, und es ist der erste Anhaltspunkt dafür, welches Verfahren gilt
  • Ob dieses Material bereits gemeldet wurde, von Ihnen oder von jemand anderem, und was darauf zurückkam — erst eine Meldung, die eine Website ignoriert hat, macht deren Hosting-Anbieter zu einem sinnvollen Adressaten

Ist Ihnen ein Teil davon nicht klar, senden Sie uns, was Sie haben, statt zu raten. Den richtigen Empfänger zu bestimmen, gehört zur Prüfung; Sie müssen das nicht abschliessen, bevor Sie uns schreiben. Was ein Fall vollständig braucht, steht unter Erstprüfung anfragen.

Wenn die Kopie auf YouTube liegt

YouTube ist eine Plattform im oben zuerst genannten Sinn: Es hält das Video, liefert die Seite aus und veröffentlicht ein eigenes Verfahren. Dieses Verfahren legt genau fest, wer einen Antrag stellen darf, was darin stehen muss, welche Ihrer Angaben für die Person sichtbar werden, die das Material hochgeladen hat, und was geschieht, wenn eine Entfernung bestritten wird. Diese Einzelheiten ändern sich, und sie ungefähr zu beschreiben ist schlechter, als sie gar nicht zu beschreiben — deshalb stehen sie auf einer einzigen Seite, die das Datum trägt, an dem sie zuletzt gegen die Dokumentation von YouTube geprüft wurde.

Zum datierten YouTube-Leitfaden

Clarowe ist unabhängig; es besteht weder eine Verbindung zu einer Plattform noch eine Unterstützung durch eine solche. Wo unsere Beschreibung und die eigene Dokumentation einer Plattform auseinandergehen, gilt deren Fassung.

Was wir Ihnen nicht sagen können

In jedem Fall gibt es eine Grenze, an der die Frage aufhört, administrativ zu sein, und rechtlich wird. Das Folgende liegt jenseits davon:

  • Welches Recht einen bestimmten Empfänger bindet und wozu ihn das verpflichtet — eine Frage, die auch dann offenbleibt, wenn der Dienst seinen Sitz angibt
  • Welches Gericht über eine Streitigkeit entscheiden könnte und wozu es Sie verpflichtet, in einer unterzeichneten Erklärung eine Zuständigkeit anzuerkennen
  • Ob nach einer Gegendarstellung eskaliert werden soll — eine Entscheidung mit echten Kosten, und eine, die Ihnen und Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt zusteht
  • Welchen Beweiswert ein bereits gesendeter Antrag in einer späteren Auseinandersetzung hat

Wir können beschreiben, wie ein Verfahren abläuft, was ein Empfänger verlangt und was wir als Nächstes tun würden. Wie Ihre Rechtslage aussieht, können wir Ihnen nicht sagen — Clarowe ist keine Anwaltskanzlei. Kommt es in einem Fall stattdessen auf die Inhaberschaft, die Bevollmächtigung oder eine mögliche Ausnahme an, stehen die Massstäbe, die wir anlegen, unter Sorgfalt bei Urheberrechtsmeldungen, und der Punkt, an dem wir eine Sache abgeben, steht unter Grenzen.

Weiterführend

Wo Sie weiterlesen

Glossar

Notice-and-Takedown, Gegendarstellung, Haftungsprivileg, Auslistung — die Begriffe dieser Verfahren, schlicht erklärt.

Glossar öffnen

Was wir nicht tun

Die Grenzen der Leistung, ausdrücklich benannt, statt dem Schweigen überlassen.

Zu den Grenzen

Häufige Fragen

Kürzere Antworten zum Melden, zu Fristen, zu Kosten und dazu, was die Person zu sehen bekommt, die das Material hochgeladen hat.

Zu den FAQ

Unsicher, an wen Ihr Antrag gehen soll?

Senden Sie uns den Link und was Sie über die Website wissen. Den richtigen Empfänger zu bestimmen, gehört zur Prüfung.

Erstprüfung anfragen

oder schreiben Sie an notices@clarowe.com