Ist Ihr Fall bereit?
Sieben Fragen zu dem, worauf ein Antrag stehen muss, bevor irgendetwas geschrieben wird.
Leitfaden
Der DMCA ist Recht der Vereinigten Staaten. Er ist der Weg, den die meisten meinen, wenn sie von einer «Takedown-Meldung» sprechen, er ist nicht der einzige, und er ist oft nicht der richtige. Diese Seite hält fest, was eine Meldung nach ihm tatsächlich enthalten muss, was nach dem Versand geschieht und was sie nicht bewirken kann.
Dies sind allgemeine Informationen über ein Gesetz und keine Rechtsberatung zu Ihrer Situation. Clarowe ist keine Anwaltskanzlei und vertritt niemanden vor Gericht. Nichts hier sagt Ihnen, ob Sie eine Meldung einreichen sollen, und nichts hier ist eine Zusage, dass ein Inhalt entfernt wird — diese Entscheidung liegt beim Dienst, der die Meldung erhält. Unsere Grenzen führen auf, was wir nicht tun und nicht steuern.
Die Grundform
Der Digital Millennium Copyright Act wurde 1998 in den Vereinigten Staaten erlassen. Gemeint ist damit immer § 512 des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes, und zuerst ist zu verstehen, um welche Art von Bestimmung es sich handelt. § 512 ist nicht als Anspruch darauf gefasst, dass ein Inhalt entfernt wird. Er ist gefasst als Begrenzung der Haftung eines Diensteanbieters: Ein Anbieter, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt — darunter die, einen Inhalt nach Eingang einer formgerechten Meldung zügig zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren —, ist vor einer Geldhaftung für diesen Inhalt geschützt.
Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei, und sie verändert, wozu eine Meldung dient. Eine Meldung befiehlt niemandem etwas. Sie stellt einen Anbieter vor eine Wahl: handeln und den Schutz behalten, den das Gesetz bietet; oder nicht handeln, den Schutz verlieren und später in der Sache streiten. Das U.S. Copyright Office, die Urheberrechtsbehörde der Vereinigten Staaten, benennt die Folge unmissverständlich — ein Diensteanbieter ist nie verpflichtet, einer Meldung nachzukommen, und eine Reaktion darauf ist stets freiwillig.
Alles Weitere auf dieser Seite folgt daraus. Es ist auch der Grund, weshalb wir Ihnen nicht sagen werden, eine Meldung garantiere irgendetwas, und weshalb es für das, was wir nicht steuern, eine eigene Seite gibt statt einer Zeile im Kleingedruckten.
Anwendungsbereich
Das Urheberrecht ist territorial. Das Copyright Office hält fest, dass es kein internationales Urheberrecht gibt, das ein Werk automatisch überall schützt, und dass der Schutz gegen eine nicht erlaubte Nutzung in einem bestimmten Land vom Recht dieses Landes abhängt. § 512 ist das Recht eines einzelnen Landes, und eine Meldung nach ihm richtet sich an einen Anbieter, der Grund hat, sich um ein US-amerikanisches Haftungsprivileg («Safe Harbour») zu kümmern.
In der Praxis deckt das viel ab, weil sehr viele Dienste in den Vereinigten Staaten niedergelassen sind oder sich darauf berufen, nach § 512 zu handeln. Alles deckt es nicht ab. Reagiert ein Dienst nicht, verweist das Copyright Office darauf, dass die verbleibenden Möglichkeiten im Recht des Landes liegen können, in dem die Betreiber der Website sitzen, in dem ihre Server stehen oder auf dessen Nutzerinnen und Nutzer sie ausgerichtet ist. Es gibt andere Regelungen — in der Europäischen Union etwa verpflichtet der Digital Services Act Hosting-Anbieter, ein Verfahren für Meldungen über mutmasslich rechtswidrige Inhalte zu betreiben und solche Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv zu bearbeiten. Das ist ein allgemeiner Mechanismus für rechtswidrige Inhalte und kein europäischer DMCA, und es ist kein urheberrechtliches Verfahren mit Voraussetzungen, die sich einer antragstellenden Partei so Schritt für Schritt darlegen lassen wie bei § 512.
Welcher Weg für eine bestimmte Kopie gilt und wer die Anfrage tatsächlich erhält, ist eine Frage für sich. Dafür gibt es die Seite Wer eine Urheberrechtsmeldung erhält, und nach welchem Recht.
Inhalt
§ 512(c)(3)(A) verlangt, dass eine Meldung eine schriftliche Mitteilung ist, dass sie an die benannte Empfangsstelle des Diensteanbieters geht — das Gesetz nennt sie «designated agent» — und dass sie «im Wesentlichen» die folgenden sechs Angaben enthält. Das Wort dafür lautet im Gesetzestext «substantially», und es ist von Bedeutung: Es geht um den Inhalt und nicht um ein auszufüllendes Formular, und es gibt keine amtliche Vorlage, die eine Meldung gültig macht. Die sechs Punkte unten geben die Bestimmung sinngemäss auf Deutsch wieder; verbindlich ist ihr englischer Wortlaut.
Die eigenhändige oder elektronische Unterschrift einer Person, die befugt ist, für den Inhaber eines ausschliesslichen Rechts zu handeln, das mutmasslich verletzt wird. Das Gesetz lässt die elektronische Unterschrift ausdrücklich zu und legt nicht fest, was darunter zu verstehen ist. Wer Ihnen sagt, ein bestimmtes Format sei vorgeschrieben, spricht deshalb von der Vorliebe einer Plattform und nicht vom Gesetz.
Die Bezeichnung des urheberrechtlich geschützten Werks, dessen Verletzung geltend gemacht wird. Erfasst eine einzelne Meldung mehrere Werke auf ein und derselben Website, sieht das Gesetz stattdessen eine repräsentative Liste dieser Werke vor. Was als hinreichende repräsentative Liste gilt, ist umstritten, und das Copyright Office hat das festgehalten; behandeln Sie diesen Punkt als eine Stelle, an der Sorgfalt nötig ist, und nicht als Abkürzung.
Die Bezeichnung des Inhalts, der die Verletzung darstellen soll, samt Angaben, die vernünftigerweise ausreichen, damit der Anbieter ihn auffinden kann. Das Wort «URL» kommt im Gesetz nicht vor. Die meisten Anbieter lesen die Bestimmung so, dass konkrete Adressen nötig sind, und in der Praxis wird eine Anfrage, die einen Kanal, ein Profil oder eine Suchseite statt des einzelnen Inhalts nennt, häufig zurückgewiesen — das ist aber die Auslegung der Bestimmung und nicht ihr Wortlaut.
Angaben, die vernünftigerweise ausreichen, damit der Anbieter die antragstellende Partei erreichen kann — das Gesetz nennt Adresse, Telefonnummer und, sofern vorhanden, eine E-Mail-Adresse als Beispiele und nicht als drei Pflichtfelder. Einzelne Plattformen verlangen durchaus bestimmte davon. Das ist zudem der Punkt mit einer Folge, mit der viele nicht rechnen: Es lohnt sich, vor dem Versand zu lesen, was ein Dienst über Sie offenlegt.
Die Erklärung, dass die antragstellende Partei in gutem Glauben davon überzeugt ist, die beanstandete Nutzung des Inhalts sei weder vom Urheberrechtsinhaber noch von dessen Vertreter noch vom Gesetz erlaubt. Die letzten drei Wörter leisten echte Arbeit: Sie sind der Grund, weshalb eine Nutzung, die eine Schranke des Urheberrechts erlaubt, keine unerlaubte ist, und sie sind die Stelle, an der dieser Punkt an «Fair Use» anschliesst.
Die Erklärung, dass die Angaben in der Meldung richtig sind, und, unter Strafandrohung wegen Meineids, dass die antragstellende Partei befugt ist, für den Inhaber eines ausschliesslichen Rechts zu handeln, das mutmasslich verletzt wird. Beachten Sie «Inhaber eines ausschliesslichen Rechts» statt «Urheberrechtsinhaber» — eine ausschliessliche Lizenznehmerin ist Inhaberin eines ausschliesslichen Rechts, und darum ist die Frage, wer handeln darf, nicht immer mit der Person beantwortet, die das Werk geschaffen hat.
Eine Meldung, die den Anforderungen nicht im Wesentlichen entspricht, wird dadurch nicht rechtswidrig; die Folge, die das Gesetz vorsieht, ist enger und genauer. Sie besteht darin, dass die Meldung nicht mitzählt, wenn zu beurteilen ist, ob der Anbieter Kenntnis von der geltend gemachten Rechtsverletzung hatte — und selbst das ist eingeschränkt, wenn eine Meldung beim Werk, beim beanstandeten Inhalt und bei den Kontaktangaben im Wesentlichen genügt: Dann gilt es nur, sofern der Anbieter umgehend versucht, die absendende Partei zu erreichen, oder andere angemessene Schritte unternimmt. Für Sie bedeutet das in der Praxis etwas Einfacheres: Eine mangelhafte Meldung bewirkt meist gar nichts. Die Bereitschaftsprüfung und die Vorbereitungsunterlagen sind dafür da, das vor dem Versand zu bemerken.
Der am häufigsten falsch dargestellte Punkt
Im sechsten Punkt steht die Wendung «unter Strafandrohung wegen Meineids» unmittelbar vor der Aussage zur Befugnis und nicht vor der zur Richtigkeit. So, wie sie erlassen wurde, verlangt die Bestimmung eine Erklärung, dass die Angaben in der Meldung richtig sind, und unter Strafandrohung wegen Meineids, dass die antragstellende Partei befugt ist, für den Inhaber eines ausschliesslichen Rechts zu handeln, das mutmasslich verletzt wird.
Beschworen wird also, dass Sie zum Handeln befugt sind. Nicht beschworen wird, dass der Inhalt eine Rechtsverletzung darstellt, und nicht beschworen wird, dass alles in Ihrer Meldung richtig ist. Alle drei Formulierungen sind online verbreitet, und alle drei geben das Gesetz falsch wieder. Das eigene Musterschreiben des Copyright Office, das zu kennen sich lohnt, fasst beide Aussagen in einen Satz, den die Meineids-Wendung einleitet — und reicht damit weiter als die Bestimmung, die es umsetzt. Ein Muster ist kein vorgeschriebenes Formular.
Der Vergleich mit der Gegenrichtung ist aufschlussreich. In einer Gegendarstellung knüpft die Meineids-Wendung unmittelbar an die Erklärung zur Überzeugung in gutem Glauben an. Zwei Bestimmungen, unterschiedlich gefasst, im selben Abschnitt.
Das ist auch der Grund, weshalb wir keine US-amerikanische Meineids-Formel in einen Antrag setzen, der nicht den US-amerikanischen Weg nimmt. Eine Meldung, die nach einem anderen Verfahren an einen Hosting-Anbieter geht, wird nicht dadurch stärker, dass sie sich den Gesetzeswortlaut eines anderen Landes ausleiht, und etwas unter einer Strafandrohung zu erklären, die gar nicht gilt, ist keine kleine Frage der Formulierung. Sorgfalt bei Urheberrechtsmeldungen hält fest, wie wir im Übrigen entscheiden.
Eine häufige Sorge
In der Regel nicht, um eine Meldung zu versenden. Das Copyright Office beantwortet die Frage direkt: Eine Registrierung des Urheberrechts ist vor dem Versand einer Meldung nicht erforderlich; für US-amerikanische Werke ist sie hingegen erforderlich, bevor wegen einer Urheberrechtsverletzung Klage erhoben wird.
Halten Sie diese beiden Hälften zusammen, denn sie zu trennen ist der Weg, auf dem der Punkt in beide Richtungen falsch verstanden wird. Die sechs Punkte oben enthalten keine Registrierung, und das Musterschreiben der Behörde hat kein Feld für eine Registriernummer. Die Registrierung leistet anderes — sie macht eine Klage über ein US-amerikanisches Werk erst möglich, und sie wirkt sich auf die verfügbaren Rechtsbehelfe aus —, und «U.S. work» ist ein definierter Begriff, der nicht schlicht «ein Werk mit amerikanischem Inhaber» bedeutet. Wo ein bestimmtes Werk steht, ist eine Frage für eine Anwältin oder einen Anwalt und nicht für diese Seite.
Davon zu trennen, und oft das, wonach eigentlich gefragt wird: Der Urheberrechtsschutz selbst hängt nicht von einer Registrierung ab. Die Behörde hält fest, dass ein Werk ab dem Moment geschützt ist, in dem es geschaffen und in einer greifbaren Form festgehalten wird, und dass die Registrierung im Allgemeinen freiwillig ist. Belege für die Inhaberschaft helfen trotzdem enorm, denn ein Antrag muss belegt und nicht bloss behauptet sein — die Bereitschaftsprüfung fragt danach, was Sie haben.
Zustellung
Das Gesetz sagt, eine Meldung gehe an die benannte Empfangsstelle des Diensteanbieters. Ein Anbieter, der das Haftungsprivileg nach § 512(c) beansprucht, muss eine solche benennen, die Kontaktangaben auf der eigenen Website veröffentlichen und dieselben Angaben beim U.S. Copyright Office hinterlegen, das ein öffentliches Verzeichnis dieser Benennungen führt. Eine Benennung erlischt nach drei Jahren, wenn sie nicht erneuert wird.
Zwei Einschränkungen. Nicht jeder Onlinedienst hat eine Empfangsstelle hinterlegt — die Benennung ist Voraussetzung für ein Haftungsprivileg und keine allgemeine Pflicht —, ein fehlender Eintrag sagt also etwas über die Stellung dieses Dienstes aus und nicht, dass es keinen Weg gäbe. Und viele grosse Dienste leiten Meldungen über ein eigenes Webformular, statt über E-Mail und Post oder zusätzlich dazu. Das Copyright Office hat selbst festgehalten, dass dieser Unterschied den Aufwand für Rechteinhaber erhöht.
Welchen dieser Wege eine bestimmte Kopie verlangt, ist die praktische Frage, und selten ist es nur einer: Die Plattform, der Hosting-Anbieter dahinter und der Registrar dahinter sind verschiedene Empfänger mit verschiedenen Befugnissen. Die Seite Wer eine Urheberrechtsmeldung erhält arbeitet das durch. Ein durchgespieltes Beispiel zu der Plattform, nach der wir am häufigsten gefragt werden, steht im YouTube-Leitfaden.
Danach
Das ist die Asymmetrie, die am meisten überrascht, und der Grund, weshalb ein Dienst, der eine Entfernung verspricht, etwas verspricht, das er nicht bewirken kann. Zusagen können wir unsere eigene Arbeit; alles Übrige steht auf der Seite zu unseren Grenzen.
Die Gegenrichtung
Wird ein Inhalt entfernt, kann die Person, die ihn eingestellt hat, eine Gegendarstellung einreichen. Auch sie ist eine schriftliche Mitteilung an die benannte Empfangsstelle, und auch sie muss im Wesentlichen vier Dinge enthalten, hier sinngemäss wiedergegeben: die eigenhändige oder elektronische Unterschrift der hochladenden Person; die Bezeichnung des entfernten Inhalts und die Angabe, wo er vor der Entfernung erschienen ist; eine Erklärung unter Strafandrohung wegen Meineids, in gutem Glauben davon überzeugt zu sein, der Inhalt sei aufgrund eines Irrtums oder einer Verwechslung entfernt worden; sowie Name, Adresse und Telefonnummer dieser Person, verbunden mit der Unterwerfung unter eine Gerichtszuständigkeit und der Bereitschaft, Zustellungen entgegenzunehmen.
Zwei Einzelheiten sind genau zu benennen. Beschworen wird der Irrtum oder die Verwechslung — nicht eine allgemeine Berufung auf «Fair Use», auf die Inhaberschaft oder darauf, dass keine Rechtsverletzung vorliege. Und die Unterwerfung meint die Zuständigkeit des US-Bundesbezirksgerichts am Ort der Adresse der hochladenden Person oder, wenn diese Adresse ausserhalb der Vereinigten Staaten liegt, jedes Bezirks, in dem der Diensteanbieter angetroffen werden kann. Wer nicht in den Vereinigten Staaten lebt, unterschreibt damit nichts Kleines.
Was folgt, läuft mechanisch ab. Der Anbieter leitet der Person, die die Meldung gesendet hat, umgehend eine Kopie der Gegendarstellung weiter — womit Name, Adresse und Telefonnummer darin diese Person erreichen — und stellt den Inhalt, um sein Haftungsprivileg zu behalten, frühestens 10 und spätestens 14 US-Arbeitstage später wieder her, sofern seine benannte Empfangsstelle nicht zuvor die Mitteilung erhält, dass die absendende Partei eine Klage auf eine gerichtliche Anordnung gegen die hochladende Person eingereicht hat. Ausgelöst wird das durch die eingereichte Klage; eine Androhung genügt nicht.
Das Verfahren zur Wiederherstellung gilt nur für Inhalte, die aufgrund einer Meldung nach § 512 entfernt wurden. Viele Dienste bieten freiwillig ein ähnlich aussehendes Einspruchsformular für Entfernungen nach ihren eigenen Regeln an; das sind keine Gegendarstellungen, auch wenn ein Formular sie so nennt.
Wurde Ihr Inhalt aufgrund einer von uns vorbereiteten Meldung entfernt, müssen Sie nicht hier anfangen. Die Seite Meldung erhalten erklärt, wie Sie uns erreichen, was wir erneut ansehen und wann wir einen Antrag korrigieren oder zurückziehen. Welchen Weg Sie einschlagen sollen, können wir Ihnen nicht sagen — das ist eine Entscheidung über Ihre eigene Lage —, aber einen Fehler von uns haben wir zu beheben.
Folgen
§ 512(f) macht schadenersatzpflichtig, wer in einer Meldung oder einer Gegendarstellung wissentlich und in wesentlicher Hinsicht falsch darstellt, ein Inhalt sei rechtsverletzend oder er sei aufgrund eines Irrtums oder einer Verwechslung entfernt worden. Beide Wörter tragen Gewicht. Der Massstab ist nicht, dass eine Meldung sich als unrichtig erwiesen hat, dass sie erfolglos blieb oder dass sie nachlässig war. Er ist Wissen und Wesentlichkeit — und die Haftung setzt zusätzlich voraus, dass der Anbieter sich auf die Falschdarstellung verlassen hat und dass daraus jemandem ein Schaden entstanden ist.
Das gilt in beide Richtungen. Ein Rechteinhaber, dem eine wissentlich falsche Gegendarstellung schadet, ist ebenso möglicher Kläger wie eine hochladende Person, der eine falsche Meldung schadet. Das Copyright Office führt auf, was eine solche Klage darlegen muss, und hält fest, dass US-amerikanische Gerichte überwiegend einen subjektiven Massstab angelegt haben — sie fragen, was die absendende Partei tatsächlich wusste, und nicht, was eine vernünftige Person hätte wissen müssen —, während sie darin auseinandergehen, was als der erforderliche Schaden gilt.
Verwandt und häufig falsch wiedergegeben: Das US-Bundesberufungsgericht für den neunten Bezirk hat in Lenz v. Universal Music Corp. entschieden, dass ein Urheberrechtsinhaber vor dem Versand einer Meldung prüfen muss, ob eine Nutzung «Fair Use» ist, mit der Begründung, «Fair Use» sei im Sinne der Erklärung zur Überzeugung in gutem Glauben vom Gesetz erlaubt. Das ist Rechtsprechung eines einzelnen US-Bundesberufungsgerichts und kein Gesetzestext, dasselbe Gericht hat entschieden, dass ein in gutem Glauben gezogener Schluss genügt, auch wenn ein Gericht später anderer Meinung ist, und das Copyright Office hat diesen Massstab öffentlich in Frage gestellt. Nehmen Sie es als ernsten Grund, vor dem Versand eine Schranke abzuwägen, was wir ohnehin tun, und nicht als gefestigte landesweite Regel, auf die Sie sich verlassen können.
Abzuwägen, ob eine Schranke greifen könnte, gehört dazu, wie wir überhaupt entscheiden, ob wir etwas einreichen, und es ist einer der Gründe, aus denen wir Fälle ablehnen. Einen Antrag, für den wir nicht einstehen wollen, reichen wir nicht ein.
Eine Unterscheidung, auf der zu bestehen sich lohnt
§ 512 verwendet das Wort für zwei Rollen, die nichts miteinander zu tun haben; werden sie vermengt, entsteht eine Behauptung, zu der niemand berechtigt ist.
Das ist die Kontaktstelle, die ein Onlinedienst für den Empfang von Meldungen bestimmt, auf der eigenen Website veröffentlicht und beim U.S. Copyright Office hinterlegt. Die Pflicht trifft den Diensteanbieter, der das Haftungsprivileg beansprucht. Ein Anbieter kann eine Person, eine Funktionsbezeichnung, eine Abteilung oder ein externes Unternehmen benennen — ein Dritter steht in jenem Verzeichnis also nur, weil irgendein Anbieter ihn benannt hat, und nur als dessen Kontaktstelle.
Das ist die Rolle aus dem ersten und dem sechsten Punkt: eine Person, die befugt ist, für den Inhaber eines ausschliesslichen Rechts zu handeln. Damit ist keinerlei Registrierung beim Copyright Office verbunden. Die Behörde sagt klar, dass ein Rechteinhaber weder einen Anwalt noch sonst jemanden beauftragen muss, um eine Meldung zu versenden, und dass er jemanden bevollmächtigen kann — auch ein auf Entfernungen spezialisiertes Unternehmen —, sie für ihn zu versenden. In dieser Eigenschaft handelt Clarowe — und erst, wenn der Urheberrechtsinhaber sie schriftlich bevollmächtigt hat.
Darum werden Sie uns nirgends als «registered DMCA agent» bezeichnet finden. Einen solchen Ausweis gibt es nicht. Unser Bevollmächtigter für Urheberrechtsangelegenheiten ist die Person, die einen Antrag für eine Kundin oder einen Kunden unterzeichnet — eine unterzeichnende Rolle in diesem Unternehmen und keine Registrierung bei einer Behörde. Deutet ein anderer Dienst bei sich etwas anderes an, lohnt sich die Nachfrage.
Herkunft
Alles Obenstehende stammt aus dem Gesetzestext und vom U.S. Copyright Office. Eine Seite über ein Gesetz, die nicht sagt, wann sie zuletzt gegen dieses Gesetz gelesen wurde, verlangt Vertrauen ohne Grundlage.
Zuletzt gegen diese Quellen überprüft: 4. September 2026. Wir halten uns daran, sie erneut zu lesen und dieses Datum erst dann zu ändern. Ist das Datum oben alt, wenn Sie dies lesen, behandeln Sie die Einzelheiten mit der Vorsicht, die Sie jeder undatierten rechtlichen Zusammenfassung entgegenbringen — und sagen Sie es uns, denn unser Build soll uns davon abhalten, sie so auszuliefern.
Wie es weitergeht
Sieben Fragen zu dem, worauf ein Antrag stehen muss, bevor irgendetwas geschrieben wird.
Plattformen, Hosting-Anbieter, Registrare und Suchmaschinen behandeln Anfragen unterschiedlich, und nach unterschiedlichem Recht.
Die Massstäbe, die wir vor jeder Einreichung anlegen, und wann wir ablehnen, korrigieren oder zurückziehen.
Sagen Sie uns, wo die Kopie liegt und welche Rechte Sie halten. Ein Spezialist liest das und sagt Ihnen, was ein Antrag brauchen würde — auch dann, wenn die Antwort lautet, dass wir keinen einreichen sollten.
Erstprüfung anfragenoder schreiben Sie an notices@clarowe.com